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LANUV bestätigt Wolfssichtung im Kreis Minden-Lübbecke
2019-06-28 13:16:48
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Kreis Minden-Lübbecke. Am 22. Juni 2019 konnte von einem Beobachter in der Nähe der Gemeinde Hüllhorst ein Video und Fotos von einem vorbeilaufenden Wolf erstellt werden. Der Aufnahmestandort wurde durch einen Wolfsberater verifiziert. Anhand der Bilder konnte durch das LANUV und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) ein Wolf identifiziert und somit ein Nachweis geführt werden.
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Pressemitteilung des Schafzuchtverbandes am 27.06.2019
2019-06-27 15:27:48
Erneut gab es Übergriffe im Gebiet Schermbeck. In kurzem Abstand von drei Tagen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Wolf zweimal in eine Herde eingedrungen. Die zwei Übergriffe hatten 8 tote und mehrere verletzte Schafe zur Folge. Die Herde war mit 1,06 m hohen Elektronetzen und 6600 Volt geschützt.
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Informationsabend zu den Herdenschutz-Fördermöglichkeiten für Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Bereich der Wolfspufferzone Stegskopf
2019-06-17 14:17:13
Am Donnerstag, den 04. Juli 2019 findet ab 18 Uhr die Informationsveranstaltung in der Bismarckhalle in Siegen (Bismarckstr. 47) statt.
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LANUV bestätigt weiteren Wolfsnachweis in der Städteregion Aachen
2019-05-27 11:51:56
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt den weiteren Nachweis eines Wolfes in Monschau (Städteregion Aachen). Die genetischen Untersuchungen einer Speichelprobe zeigen, dass das Tier am 29. April 2019 drei Schafe getötet hat. Die Individualisierung wird momentan noch durch das Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen bearbeitet.
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Neuregelung zum Wolf ist vernünftiger Interessensausgleich zwischen Artenschutz und Weidetierhaltern
2019-05-23 07:51:28
Heute hat das Bundeskabinett eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen, die den Interessensausgleich zwischen dem Schutz des Wolfes und dem Schutz von Weidetierhaltern regelt. Damit reagiert die Bundesregierung auf die berechtigten Sorgen der Weidetierhalter und schafft eine größere Rechtssicherheit in der Frage, unter welchen Bedingungen die lokalen Naturschutzbehörden Ausnahmen vom Artenschutz machen dürfen. Weitere Regelungen wie das Fütterungsverbot dienen der Prävention: Wölfe sollen ihre Scheu vor den Menschen nicht verlieren.
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