
Die Vereinigung der Deutschen Landesschafzuchtverbände hat sich dafür stark gemacht, dass Brachflächen, die von den Bewirtschaftern als ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greenings angemeldet werden, mit Schafen beweidet werden dürfen. Diesem Vorschlag hat nun in letzter Instanz der Bundesrat zugestimmt.
Die Bundesregierung hatte dies über die Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung auf den Weg gebracht, was allerdings noch vom Bundesrat bestätigt werden musste. In seiner Sitzung am 08.05.2015 hat der Bundesrat dem Verordnungsentwurf zugestimmt.
Damit ist nunmehr auf Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greening ausgewiesen sind, ab dem 1. August des Antragsjahres die Beweidung mit Schafen und Ziegen möglich.
Außerdem können beweidbare Deiche an Anlagen, die dem Schiffsverkehr dienen, als zahlungsanspruchsberechtigte Flächen eingestuft werden.