
Am 5. März 2009 hat die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 vom 14. Januar 2009 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit bestehen keine Verbringungsbeschränkungen mehr für empfängliche Wiederkäuer wie Schafe innerhalb von Deutschland. Ein Transport über die Grenze der 150-km Zone ist nun auch wieder ohne PCR-Untersuchung möglich.
Hintergrund dürfte sein, dass es im vergangenen Jahr nur in der Grafschaft Bentheim und nur in Einzelfällen zu einer Infektion mit diesem Serotyp gekommen ist, die wohl auf eine illegale Impfung mit Lebendimpfstoff zurückzuführen waren. Es wird wohl derzeit nicht damit gerechnet, dass es zu einer Ausbreitung der Blauzungenkrankheit dieses Typs kommt.